Unbedingt beachten!

Aufgrund der neu eingebauten Schächten, ist es nicht mehr möglich die Wasserleitungen zu entleeren und die Wasserzuleitung abzudrehen.

Daher die Anweisung von der Stadt Wörth an alle Pächter:

- Wasseruhren müssen abgebaut werden.

- Steigrohr muss gedämmt bzw. Frotschutzsicher gemacht werden.

- Der Wasserhan am Steigrohr muss offen bleiben, damit der Wasserdruck im Rohr geringer wird.

- Jeder Pächter hat dafür Sorge zu tragen, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an der Wasserleitung zu vermeiden.

Das fahren in den Gängen ist verboten!

Liebe Gartenfreunde, sollten sich bei Ihnen folgende Daten ändern,

bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen:

 

- Adresse

- Telefonnummer

- Bankverbindung

 

Vielen Dank !

Absolute Ruhezeiten

 

In unserem Verein gibt es eine Mittagsruhe

Montag - Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen besteht den ganzen Tag über eine Ruhezeit.

Motorbetriebene Geräte / Mähzeiten

Motorbetriebene Rasenmäher und andere motorbetriebene Geräte, dürfen nur zu folgenden Zeiten in Betrieb gesetzt werden, der Betrieb an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet:

Tag von bis
 Montag - Samstag 07:00 Uhr 13:00 Uhr
sowie 15:00 Uhr 19:00 Uhr

Befahren der Gartenwege mit dem PKW

 

Es ist grundsätzlich verboten mit dem PKW die Gartenwege zu befahren.

In besonderen Einzelfällen wie z.B. Be- oder Entladen ist kurzfristiges befahren erlaubt.

Schäden an Wasserzählern

 

Beschädigte Zähler müssen an den Verein zurückgegeben werden und wird mit 50€ dem Pächter belastet.

Sie erhalten dann einen neuen Zähler